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Soweit die finanziellen Interessen der Union durch ein juristischen Personen zurechenbares Verhalten geschädigt oder bedroht werden können, sollten juristische Personen für die in dieser Richtlinie definierten und in ihrem Namen begangenen Straftaten haftbar sein.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine juristische Person für eine Straftat im Sinne der Artikel 3, 4 und 5…
Die finanziellen Interessen der Union können durch bestimmte Verhaltensweisen eines mit der Verwaltung von Mitteln oder Vermögenswerten betrauten öffentlichen…
Um in der gesamten Union einen gleichwertigen Schutz der finanziellen Interessen der Union durch abschreckende Maßnahmen sicherzustellen, sollten die…
Da das Vertrauen in die Echtheit von Banknoten und Münzen auch durch Handlungen juristischer Personen beeinträchtigt oder gefährdet werden kann, sollten…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass juristische Personen für die in den Artikeln 3 bis 6 genannten Straftaten zur…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass juristische Personen für die in den Artikeln 3 und 4 genannten Straftaten verantwortlich gemacht werden können, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.