Erwägungsgrund 8 32014L0057
Die Einführung strafrechtlicher Sanktionen in allen Mitgliedstaaten bei zumindest schweren Verstößen im Bereich des Marktmissbrauchs ist daher für die wirksame Umsetzung der Unionspolitik zur Bekämpfung des Marktmissbrauchs von wesentlicher Bedeutung.