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Die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen nationalen Behörden und den Austausch dieser Daten zwischen den Mitgliedstaaten einerseits sowie zwischen den zuständigen Stellen der Union andererseits. Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf nationaler Ebene zwischen den zuständigen nationalen Behörden sollte durch den Besitzstand der Union geregelt werden. Der Austausch personenbezogener Daten zwischen Mitgliedstaaten sollte gemäß der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen. Soweit personenbezogene Daten durch Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union verarbeitet werden, sollten die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates oder gegebenenfalls andere Rechtsakte der Union, durch die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union geregelt wird, einschließlich der geltenden Bestimmungen über die Vertraulichkeit gerichtlicher Untersuchungen, Anwendung finden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dieser Verordnung erfolgt, sollte der Richtlinie 95/46/EG des…
Die gemäß dieser Richtlinie vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten, wie etwa der Austausch oder die Übermittlung personenbezogener Daten durch die…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit dieser Verordnung in…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates regeln die…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in der durch die…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, die im Verhältnis zur Anwendung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.