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Die Rechtsvorschriften der Union zur Geldwäschebekämpfung sind in vollem Umfang auf Geldwäsche anwendbar, die sich auf Gegenstände aus Straftaten bezieht, die von der vorliegenden Richtlinie erfasst werden. Durch Bezugnahme auf diese Rechtsvorschriften sollte sichergestellt werden, dass die durch diese Richtlinie eingeführte Sanktionsregelung für sämtliche gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten schweren Straftaten gilt.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Geldwäsche gemäß der Beschreibung in Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie (EU)…
Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf Geldwäsche im Zusammenhang mit Erträgen aus Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, da eine…
Geldwäsche und die damit verbundene Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität sind nach wie vor bedeutende Probleme auf Ebene der Union, die der…
Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf Geldwäsche im Zusammenhang mit Erträgen aus Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, die unter…
Damit strafrechtliche Maßnahmen gegen Geldwäsche wirksam sind, sollte eine Verurteilung möglich sein, ohne dass genau bestimmt werden muss, aus welcher…
In der Richtlinie (EU) 2015/849 wird eine Reihe krimineller Tätigkeiten beschrieben, deren Erträge Gegenstand von Geldwäsche sein oder der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.