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Mit der vorliegenden Richtlinie werden die Verpflichtungen, denen die Union aufgrund des Vertrags von Marrakesch nachkommen muss, in harmonisierter Weise umgesetzt, damit sichergestellt ist, dass die entsprechenden Maßnahmen im gesamten Binnenmarkt einheitlich angewandt werden. Diese Richtlinie sollte daher eine verbindliche Ausnahme von jenen Rechten festlegen, die durch Unionsrecht harmonisiert worden sind und für die Nutzungsformen und Werke von Bedeutung sind, die vom Vertrag von Marrakesch erfasst werden. Zu diesen Rechten gehören insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Verbreitungsrecht und das Verleihrecht gemäß den Richtlinien 2001/29/EG, 2006/115/EG und 2009/24/EG sowie die entsprechenden Rechte gemäß der Richtlinie 96/9/EG. Da die nach dem Vertrag von Marrakesch erforderlichen Ausnahmen oder Beschränkungen sich auch auf Werke in Audioform wie Hörbücher erstrecken, sollte die in dieser Richtlinie vorgesehene verbindliche Ausnahme auch für verwandte Schutzrechte gelten.
Die Richtlinie (EU) 2017/1564 des Europäischen Parlaments und des Rates zielt auf eine harmonisierte Umsetzung der Verpflichtungen ab, denen die Union aufgrund…
Nach dem Gutachten A-3/15 des Gerichtshofs der Europäischen Union müssen die vom Vertrag von Marrakesch vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen von…
Nach dem Gutachten A-3/15 des Gerichtshofs der Europäischen Union müssen die im Vertrag von Marrakesch vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen von…
Der Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken (im…
Aus dem Vertrag von Marrakesch ergeben sich gewisse Verpflichtungen in Bezug auf den Austausch von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die einheitliche Umsetzung der sich aus dem Vertrag von Marrakesch ergebenden Verpflichtungen in Bezug auf die Aus- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.