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Die Richtlinie (EU) 2017/1564 des Europäischen Parlaments und des Rates zielt auf eine harmonisierte Umsetzung der Verpflichtungen ab, denen die Union aufgrund des Vertrags von Marrakesch nachkommen muss, um für begünstigte Personen in allen Mitgliedstaaten der Union die Verfügbarkeit von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format und den Verkehr solcher Vervielfältigungsstücke im Binnenmarkt zu verbessern, und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine verbindliche Ausnahme von bestimmten, durch Unionsrecht harmonisierten Rechten einzuführen. Diese Verordnung zielt auf die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Vertrag von Marrakesch über Regelungen für die Aus- und Einfuhr von — nicht kommerziellen Zwecken dienenden — Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format zugunsten begünstigter Personen zwischen der Union und Drittländern, die Vertragsparteien des Vertrags von Marrakesch sind, sowie auf die Festlegung einheitlicher Bedingungen für eine solche Ein- und Ausfuhr im Rahmen des durch die Richtlinien 2001/29/EG und (EU) 2017/1564 harmonisierten Bereichs ab, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen im gesamten Binnenmarkt einheitlich angewandt werden und die Harmonisierung der in diesen Richtlinien geschaffenen ausschließlichen Rechte und Ausnahmen nicht gefährden.
Aus dem Vertrag von Marrakesch ergeben sich gewisse Verpflichtungen in Bezug auf den Austausch von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die einheitliche Umsetzung der sich aus dem Vertrag von Marrakesch ergebenden Verpflichtungen in Bezug auf die Aus- und…
Ebenso sollte diese Verordnung die Einfuhr von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format, die in Übereinstimmung mit der Umsetzung des Vertrags…
Mit der vorliegenden Richtlinie werden die Verpflichtungen, denen die Union aufgrund des Vertrags von Marrakesch nachkommen muss, in harmonisierter Weise…
In dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für den grenzüberschreitenden Austausch von Vervielfältigungsstücken bestimmter Werke und sonstiger…
Nach dem Gutachten A-3/15 des Gerichtshofs der Europäischen Union müssen die im Vertrag von Marrakesch vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.