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Die Prüfung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts hat ergeben, dass die Verwendung von Blei auch für die unter die Ausnahme 3 fallenden Werkstoffe und Bauteile weiterhin unvermeidbar ist. Es existieren zwar potenzielle Ersatzstoffe, doch müssen diese noch weiterentwickelt werden. Für diese Ausnahme sollte daher unter Berücksichtigung der Fortschritte bei der Entwicklung dieser Ersatzstoffe ein neuer Überprüfungszeitpunkt festgesetzt werden.
Die Prüfung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts hat außerdem ergeben, dass die Verwendung von Blei für die Einsatzzwecke gemäß den Ausnahmen 8e,…
Die Prüfung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts hat ferner ergeben, dass für einige der unter die Ausnahme 5 fallenden Werkstoffe und Bauteile…
Die Prüfung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts hat ergeben, dass die Verwendung von Blei für die unter die Ausnahme 2c fallenden Werkstoffe und…
Eine Prüfung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts hat ergeben, dass der Einsatz von Blei für die unter Eintrag 8i genannten Anwendungen…
Eine Prüfung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts hat ergeben, dass Blei nicht mehr länger für die Einsatzzwecke gemäß den Ausnahmen 8h, 8j und…
Bestimmte Werkstoffe und Bauteile, die Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom enthalten, sollten weiterhin von dem Verbot gemäß Artikel 4 Absatz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.