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Die Prüfung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts hat ferner ergeben, dass für einige der unter die Ausnahme 5 fallenden Werkstoffe und Bauteile zwar bereits Bleiersatzstoffe existieren, diese aber nicht für alle unter die Ausnahme fallenden Fahrzeuge verwendet werden können. Für die anderen unter die Ausnahme 5 fallenden Werkstoffe und Bauteile ist die Verwendung von Blei weiterhin unvermeidbar. Diese Ausnahme sollte daher in zwei Untereinträge aufgegliedert werden. Für diejenigen Werkstoffe und Bauteile, für die Alternativen vorhanden sind, sollte die Ablauffrist der Ausnahme so festgesetzt werden, dass genügend Zeit bleibt, um sicherzustellen, dass die Verwendung von Blei in allen betroffenen Fahrzeugen vermeidbar ist. Für die Ausnahme für Werkstoffe und Bauteile, für die die Verwendung von Blei weiterhin unvermeidbar ist, sollte unter Berücksichtigung der Fortschritte bei der Entwicklung von Ersatzstoffen ein neuer Überprüfungszeitpunkt festgesetzt werden.
Die Prüfung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts hat ergeben, dass die Verwendung von Blei auch für die unter die Ausnahme 3 fallenden Werkstoffe…
Die Prüfung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts hat ergeben, dass die Verwendung von Blei für die unter die Ausnahme 2c fallenden Werkstoffe und…
Die Prüfung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts hat außerdem ergeben, dass die Verwendung von Blei für die Einsatzzwecke gemäß den Ausnahmen 8e,…
Bestimmte Werkstoffe und Bauteile, die Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom enthalten, sollten weiterhin von dem Verbot gemäß Artikel 4 Absatz 2…
Bestimmte Werkstoffe und Bauteile, die Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom enthalten, sollten weiterhin unbefristet von dem Verbot gemäß Artikel…
Die Verwendung von Blei in thermoelektrischen Werkstoffen in Fahrzeuganwendungen zur Senkung des CO2-Ausstoßes durch Abgaswärmerückgewinnung ist derzeit aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.