Erwägungsgrund 5 32016L0774RICHTLINIE (EU) 2016/774 DER KOMMISSION vom 18. Mai 2016 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des…
Erwägungsgrund 5 32013L0028RICHTLINIE 2013/28/EU DER KOMMISSION vom 17. Mai 2013 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des…
Erwägungsgrund 8 32012R0493VERORDNUNG (EU) Nr. 493/2012 DER KOMMISSION vom 11. Juni 2012 mit Durchführungsbestimmungen zur Berechnung der Recyclingeffizienzen von Recyclingverfahren für Altbatterien und Altakkumulatoren gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlamentes und des…
Erwägungsgrund 8 32015L1127RICHTLINIE (EU) 2015/1127 DER KOMMISSION vom 10. Juli 2015 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 6 32012R1179VERORDNUNG (EU) Nr. 1179/2012 DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2012 mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Bruchglas gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG eingesetzten Ausschusses —
Erwägungsgrund 6 32016L1214RICHTLINIE (EU) 2016/1214 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2016 zur Änderung der Richtlinie 2005/62/EG in Bezug auf Standards und Spezifikationen für ein Qualitätssystem für Blutspendeeinrichtungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß der Richtlinie 2002/98/EG eingesetzten Ausschusses —