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Unter Berücksichtigung der Dauer eines vollständigen Kontrollbesuchszyklus der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) sollte die Kommission die Durchführung der Richtlinie 2009/45/EG bis zum 21. Dezember 2026 bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat dazu einen Bericht vorlegen. Die Mitgliedstaaten sollten mit der Kommission zusammenarbeiten, um alle für diese Bewertung erforderlichen Informationen zusammenzutragen.
Die Kommission überwacht die Anwendung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten. Spätestens am 19. Dezember 2022 und danach alle drei Jahre übermittelt die…
Die Kommission nimmt bis zum 31. Dezember 2029 eine Evaluierung dieser Richtlinie und der Richtlinie 1999/31/EG vor. Im Rahmen dieser Evaluierung wird unter…
Die ESMA legt der Kommission bis zum 25. Dezember 2028 einen Bericht vor. In diesem Bericht wird in Zusammenarbeit mit dem ESRB bewertet, ob Innerhalb von 18…
Unter Berücksichtigung der Dauer eines vollständigen Kontrollbesuchszyklus der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte die Kommission die…
Unter Berücksichtigung der Dauer eines vollständigen planmäßigen Kontrollzyklus der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte die…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens fünf Jahre nach dem in Artikel 120 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1939…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.