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Unter Berücksichtigung des vollständigen Zyklus der Besuche der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) in den Mitgliedstaaten zur Überwachung der Umsetzung der Richtlinie 2009/16/EG sollte die Kommission die Umsetzung jener Richtlinie erstmals spätestens fünf Jahre nach dem Tag der Umsetzung dieser Änderungsrichtlinie evaluieren und dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten sollten mit der Kommission zusammenarbeiten, um alle für diese Evaluierung erforderlichen Informationen zusammenzutragen. Die nachfolgenden Evaluierungen sollten alle fünf Jahre stattfinden.
Fünf Jahre nach dem Tag des Geltungsbeginns dieser Verordnung und danach alle fünf Jahre führt die Kommission eine Evaluierung dieser Verordnung durch und…
Unter Berücksichtigung der Dauer eines vollständigen Kontrollbesuchszyklus der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) sollte die…
Unter Berücksichtigung des vollständigen Zyklus der Besuche der Agentur in den Mitgliedstaaten zur Überwachung der Umsetzung der Richtlinie 2009/18/EG sollte…
Unter Berücksichtigung der Dauer eines vollständigen planmäßigen Kontrollzyklus der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte die…
Unter Berücksichtigung der Dauer eines vollständigen Kontrollbesuchszyklus der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte die Kommission die…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens fünf Jahre nach dem in Artikel 120 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1939…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.