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Im Interesse der rechtlichen Klarheit und der Kohärenz mit anderen damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften der Union, insbesondere der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , sollten einige veraltete, mehrdeutige oder verwirrende Bezugnahmen aktualisiert oder gestrichen werden. Die Definition des Begriffs „Fahrgastschiff“ sollte unter Einhaltung des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie an andere Rechtsvorschriften der Union angeglichen werden. Die Definition des Begriffs „geschütztes Seegebiet“ sollte für die Zwecke der Ausnahmeregelungen nach dieser Richtlinie durch ein Konzept ersetzt werden, das an die Richtlinie 2009/45/EG angeglichen ist, wobei die Nähe von Such- und Rettungseinrichtungen gewährleistet werden sollte. Die Definition des Begriffs „Fahrgastregisterführer“ sollte geändert werden, um den neuen Aufgaben Rechnung zu tragen, die nicht mehr die Aufbewahrung der Angaben umfassen. Die Definition des Begriffs „benannte Behörde“ sollte die zuständigen Behörden umfassen, die direkten oder indirekten Zugang zu den nach dieser Richtlinie vorgeschriebenen Angaben haben. Die entsprechenden Anforderungen an die Fahrgastregistrierungssysteme der Gesellschaften sollten gestrichen werden.
Zur Verbesserung von rechtlicher Klarheit und Kohärenz und somit auch zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus sollten einige Begriffsbestimmungen und Bezugnahmen…
Um die in der Richtlinie 2009/45/EG vorgesehenen Definitionen der Seegebiete weiter zu vereinfachen und den Aufwand für die Mitgliedstaaten zu minimieren,…
Zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus und somit auch eines hohen Maßes an Fahrgastvertrauen durch die in der Richtlinie 2009/45/EG des…
die Bezugnahmen auf andere Rechtsakte der Union, die auf inländische Fahrgastschiffe anwendbar sind, zu aktualisieren.“;
Die Richtlinie 2009/16/EG sollte geändert werden, um sicherzustellen, dass Ro-Ro-Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge weiterhin in…
Der Richtlinie 94/57/EG des Rates vom 22. November 1994 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.