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Diese Richtlinie sollte nicht für Sport- oder Vergnügungsboote gelten. Sie sollte insbesondere dann nicht für Sportboote oder Sportfahrzeuge gelten, wenn diese ohne Besatzung („bareboat“) gechartert und nicht anschließend für die Zwecke der Beförderung von Fahrgästen für den Handel eingesetzt werden.
Sport- und Freizeitzweckedie nicht gewerbsmäßige Nutzung eines Wasserfahrzeugs zu wassersportlichen Aktivitäten, zur Fortbewegung, zur Erholung oder zum…
Diese Richtlinie gilt für Fahrgastschiffe mit Ausnahme von — Kriegsschiffen und Truppentransportschiffen, — Sport- und Vergnügungsbooten, — Schiffen, die…
folgender Gedankenstrich wird angefügt: „— ‚Sport- oder Vergnügungsboot‘ ein nicht für den Handel eingesetztes Schiff, unabhängig von der Antriebsart.“.
Diese Verordnung gilt nicht für die folgenden Arten von Schiffen oder die Unternehmen, die sie betreiben: a) Kriegsschiffe und Truppentransportschiffe und…
‚Sportboot oder Sportfahrzeug‘ ein nicht für den Handel eingesetztes Schiff, unabhängig von der Antriebsart;
Schiffen ohne Maschinenantrieb, Holzschiffen einfacher Bauart, nicht für den Handel eingesetzten Sportbooten oder Sportfahrzeugen, sofern sie nicht über eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.