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Die Ergebnisse der Eignungsprüfung im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) und die Erfahrungen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 98/41/EG haben gezeigt, dass die Angaben zu den an Bord befindlichen Personen den zuständigen Behörden nicht immer ohne Weiteres zur Verfügung stehen, wenn sie diese benötigen. Um dieses Problem zu lösen, sollten die derzeitigen Anforderungen der Richtlinie 98/41/EG zur Erzielung größerer Effizienz mit den Anforderungen an die elektronische Datenmeldung in Einklang gebracht werden. Durch die Digitalisierung lässt sich außerdem der Zugang zu Angaben, die eine erhebliche Anzahl von Fahrgästen betreffen, bei einem Notfall oder nach einem Unfall auf See erleichtern.
Die Eignungsprüfung im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) ergibt, dass der Rechtsrahmen der…
Genaue und aktuelle Angaben zur Zahl oder Identität der an Bord eines Schiffes befindlichen Personen sind für die Vorbereitung und die Effektivität von Such-…
Angesichts des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie des Umstands, dass es im Interesse des Fahrgastes liegt, wahrheitsgetreue Angaben zu machen, ist das…
Diese Richtlinie ist Bestandteil einer Überprüfung zur Gewährleistung der Effizienz der Rechtsetzung (im Folgenden „REFIT“), die vier Richtlinien, nämlich die…
Um eine optimale und harmonisierte Nutzung der gemäß der Richtlinie 2002/59/EG im Bereich der Seeverkehrssicherheit erfassten Informationen auf…
Gemäß der Richtlinie 2002/59/EG müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission im Hinblick auf die Entwicklung und Aktualisierung des Systems der Union für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.