Erwägungsgrund 9 32017L1572RICHTLINIE (EU) 2017/1572 DER KOMMISSION vom 15. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis für Humanarzneimittel (Text von Bedeutung für den EWR)
Da zahlreiche Bestimmungen der Richtlinie 2003/94/EG angepasst werden müssen, sollte die Richtlinie im Interesse der Klarheit aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 23 32013L0038RICHTLINIE 2013/38/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/16/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 71 32016R0424VERORDNUNG (EU) 2016/424 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2000/9/EG sollte daher aufgehoben werden —–
Erwägungsgrund 17 32009L0123RICHTLINIE 2009/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2005/35/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32007R0333VERORDNUNG (EG) Nr. 333/2007 DER KOMMISSION vom 28. März 2007 zur Festlegung der Probenahme- und Analysemethoden für die Kontrolle des Gehalts an Spurenelementen und Prozesskontaminanten in Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2001/22/EG, 2004/16/EG und 2005/10/EG sollten dementsprechend aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt werden.
Erwägungsgrund 3 32013L0016Die Richtlinien 2004/17/EG , 2004/18/EG und 2009/81/EG sollten daher entsprechend geändert werden —