Erwägungsgrund 1 32017L2110
Die Rechtsvorschriften der Union über ein System verbindlicher Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr stammen aus dem Jahr 1999. Es ist nunmehr notwendig, diese Rechtsvorschriften zu aktualisieren, um den Fortschritten bei der Umsetzung des Hafenstaatkontrollsystems gemäß der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Erfahrungen mit der Anwendung der am 26. Januar 1982 in Paris unterzeichneten Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle Rechnung zu tragen.