Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die in Anhang III der Richtlinie 2004/37/EG festgelegten Grenzwerte für Vinylchloridmonomer und Hartholzstäube sollten unter Berücksichtigung neuerer wissenschaftlicher und technischer Daten überprüft werden. Gemäß der Empfehlung des Wissenschaftlichen Ausschusses für die Grenzwerte berufsbedingter Exposition und des Internationalen Krebsforschungszentrums sollte in Bezug auf den in Anhang III festgelegten Grenzwert weiter geprüft werden, ob eine Unterscheidung zwischen Hart- und Weichholzstäuben gemacht werden sollte.
„ANHANG III Grenzwerte und andere damit unmittelbar zusammenhängende Bestimmungen (Artikel 16) A. GRENZWERTE BERUFSBEDINGTER EXPOSITION Bezeichnung des…
Die in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Grenzwerte sollten erforderlichenfalls auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich…
Eine Mischexposition gegenüber mehr als einer Holzart ist weit verbreitet, was eine Bewertung der Exposition gegenüber verschiedenen Holzarten schwieriger…
Die durch die vorliegende Richtlinie vorgenommenen Änderungen der Anhänge I und III der Richtlinie 2004/37/EG stellen einen weiteren Schritt in einem…
Die in dieser Richtlinie festgelegten Grenzwerte sollten erforderlichenfalls auf der Grundlage der verfügbaren Informationen, einschließlich neuer…
Die Änderungen des Anhangs III der Richtlinie 2004/37/EG, die mit dieser Richtlinie vorgenommen werden, ist ein erster Schritt in einem längerfristigen Prozess…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.