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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Institute über eine ausreichende Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit verfügen, damit eine reibungslose und rasche Verlustabsorption und Rekapitalisierung mit geringstmöglichen Auswirkungen auf die Finanzstabilität gewährleistet ist, während gleichzeitig angestrebt wird, Auswirkungen auf die Steuerzahler zu vermeiden. Zu diesem Zweck sollten Institute dauerhaft die TLAC-Mindestanforderung, die durch eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Unionsrecht umzusetzen ist, sowie eine Anforderung für die Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gemäß der Richtlinie 2014/59/EU erfüllen.
Damit eine reibungslose und rasche Verlustabsorption und Rekapitalisierung mit geringstmöglichen Auswirkungen auf die Steuerzahler und die Finanzstabilität…
Damit im Abwicklungsfall eine reibungslose und rasche Verlustabsorption und Rekapitalisierung mit geringstmöglichen Auswirkungen auf die Steuerzahler und die…
Bei der Umsetzung des TLAC-Standards in Unionsrecht muss der bestehenden institutsspezifischen Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige…
Bei der Umsetzung des TLAC-Standards in Unionsrecht muss der bestehenden institutsspezifischen Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige…
Bei der Umsetzung des TLAC-Standards in Unionsrecht muss den bestehenden institutsspezifischen Mindestanforderungen für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige…
Um für die in der Union niedergelassenen Institute und Unternehmen — auch auf globaler Ebene — gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.