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Damit eine reibungslose und rasche Verlustabsorption und Rekapitalisierung mit geringstmöglichen Auswirkungen auf die Steuerzahler und die Finanzstabilität gewährleistet ist, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Institute und Unternehmen über eine ausreichende Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität verfügen. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die Institute die in der Richtlinie 2014/59/EU vorgesehene institutsspezifische MREL einhalten.
Damit im Abwicklungsfall eine reibungslose und rasche Verlustabsorption und Rekapitalisierung mit geringstmöglichen Auswirkungen auf die Steuerzahler und die…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Institute über eine ausreichende Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit verfügen, damit eine…
Die MREL sollte die Institute und Unternehmen in die Lage versetzen, die bei einer Abwicklung bzw. bei fehlender Existenzfähigkeit erwarteten Verluste zu…
Institute oder Unternehmen, die keine Abwicklungseinheiten sind, sollten die MREL auf Einzelunternehmensbasis erfüllen. Der Verlustabsorptions- und…
Institute oder Unternehmen, die keine Abwicklungseinheiten sind, sollten die MREL auf Einzelunternehmensbasis erfüllen. Der Verlustabsorptions- und…
Die MREL sollte die Institute und Unternehmen in die Lage versetzen, die bei einer Abwicklung bzw. bei fehlender Existenzfähigkeit erwarteten Verluste zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.