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Die bisher erlassenen nationalen Vorschriften weichen stark voneinander ab. Das Fehlen harmonisierter Unionsvorschriften führt zu Unsicherheiten für ausgebende Institute und Anleger und dürfte die Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung bei grenzüberschreitend tätigen Instituten erschweren. Zudem dürften durch das Fehlen harmonisierter Unionsvorschriften Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt entstehen, da die Kosten, die Instituten durch die Erfüllung der Nachrangigkeitsanforderung entstehen, sowie die Kosten, die Anleger beim Erwerb der von Instituten begebenen Schuldtitel tragen, innerhalb der Union erheblich voneinander abweichen können.
Das Fehlen harmonisierter Unionsvorschriften bezüglich der Umsetzung des TLAC-Standards in der Union führt zu zusätzlichen Kosten und Rechtsunsicherheit und…
Einige Mitgliedstaaten haben bereits Gesetzesänderungen verabschiedet, die Mechanismen zur Abwicklung ausfallender Institute einführen. Andere haben ihre…
Ohne harmonisierte Vorschriften der Union über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gegenüber Endanlegern ist davon auszugehen, dass weiterhin…
In Bezug auf die Bedingungen für die Anlage in gedeckte Schuldverschreibungen kann insgesamt gesehen von einer Harmonisierung der Bestimmungen ausgegangen…
Divergierende Ansätze hätten eine Fragmentierung des Binnenmarkts zur Folge, da für Emittenten, Anbieter und die die Zulassung zum Handel an einem geregelten…
Derzeit sind die Verfahren für die Abwicklung von Instituten auf Unionsebene nicht harmonisiert. Einige Mitgliedstaaten wenden auf Institute die gleichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.