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Einige Mitgliedstaaten haben die Regelung der Insolvenzrangfolge unbesicherter vorrangiger Schuldtitel in ihrem nationalen Insolvenzrecht geändert oder sind derzeit im Begriff, dies zu tun, um ihren Instituten eine effizientere Einhaltung der Nachrangigkeitsanforderung zu ermöglichen und dadurch die Abwicklung zu erleichtern.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass unbesicherte Forderungen aus Schuldtiteln, welche die Bedingungen nach Absatz 2 Buchstaben a, b und c des vorliegenden…
Um die Rechtssicherheit für Anleger zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Insolvenzrechtsvorschriften dafür sorgen, dass gewöhnliche…
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Änderungen der Richtlinie 2014/59/EU sollten für unbesicherte Forderungen aus Schuldtiteln gelten, die zum Zeitpunkt des…
Um die Kosten, die durch Erfüllung der Nachrangigkeitsanforderung entstehen, sowie alle etwaigen negativen Auswirkungen auf die Finanzierungskosten auf ein…
Zwischen den Mitgliedstaaten bestehen Unterschiede in der Bandbreite der Verfahren, die Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten zur Verfügung stehen, um ihr…
Die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten nicht nachrangigen Verbindlichkeiten nehmen in der nationalen Insolvenzrangfolge denselben Rang ein wie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.