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Die Verwirklichung des Binnenmarkts, die Globalisierung und der technologische Wandel haben zu einer explosionsartigen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs und somit der Fernverkäufe von Gegenständen geführt, die sowohl von einem Mitgliedstaat in einen anderen als auch aus Drittgebieten oder Drittländern in die Gemeinschaft geliefert werden. Die relevanten Bestimmungen der Richtlinien 2006/112/EG und 2009/132/EG sollten an diese Entwicklung angepasst werden, wobei der Grundsatz der Besteuerung im Bestimmungsland sowie die Notwendigkeit, die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten zu schützen, gleiche Ausgangsbedingungen für die betreffenden Unternehmen zu schaffen und deren Verwaltungsaufwand zu verringern, berücksichtigt werden müssen. Die Sonderregelung für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen, die von in der Gemeinschaft, aber nicht in dem Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Steuerpflichtigen erbracht werden, sollte deshalb um innergemeinschaftliche Fernverkäufe erweitert werden, und eine ähnliche Sonderregelung sollte für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen eingeführt werden. Um den Anwendungsbereich der Maßnahmen, die für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen gelten, eindeutig festzulegen, sollten diese Begriffe definiert werden.
innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen und Lieferungen von Gegenständen durch Steuerpflichtige gemäß Artikel 14a Absatz 2, wenn die Versendung…
im Falle innergemeinschaftlicher Fernverkäufe von Gegenständen der Mitgliedstaat, in dem die Versendung oder Beförderung der Gegenstände an den Erwerber endet;
Der diese Sonderregelung in Anspruch nehmende Steuerpflichtige führt über seine dieser Sonderregelung unterliegenden Umsätze Aufzeichnungen. Diese müssen so…
Steuerpflichtigen, die die Lieferung von Gegenständen gemäß Artikel 14a Absatz 2 unterstützen, wenn die Versendung oder Beförderung der gelieferten Gegenstände…
Infolge der explosionsartigen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs und der daraus resultierenden Zunahme der Anzahl von in die Gemeinschaft eingeführten…
Die Erweiterung dieser Sonderregelungen auf Fernverkäufe von Gegenständen und andere Dienstleistungen als Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.