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Die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen von Strafverfahren im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten erhobenen relevanten Informationen sollten ausgetauscht werden. Der Begriff „Strafverfahren“ umfasst alle Abschnitte des Verfahrens ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Person verdächtigt oder beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung über die endgültige Feststellung, ob diese Person die betreffende Straftat begangen hat, Rechtskraft erlangt hat.
Im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten unterrichten die zuständigen nationalen Behörden ihre nationalen Mitglieder über alle unter der Aufsicht von…
„terroristische Straftat“ eine Straftat nach nationalem Recht, die den in der Richtlinie (EU) 2017/541 aufgeführten Straftaten entspricht oder diesen…
Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass relevante Informationen, die seine zuständigen Behörden im Rahmen von…
Das in Absatz 1 genannte Recht gilt für Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats durch amtliche Mitteilung oder…
Diese Richtlinie gilt für Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren ab dem Zeitpunkt, zu dem sie von den zuständigen Behörden eines…
Diese Richtlinie gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem Personen von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.