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Diese Richtlinie sollte nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass sie darauf abzielt, die Verbreitung von Informationen für Wissenschafts-, Forschungs- oder Berichtszwecke zu beschränken oder zu behindern. Die Äußerung radikaler, polemischer oder kontroverser Ansichten in der öffentlichen Debatte über sensible politische Themen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie und wird insbesondere nicht von der Definition der öffentlichen Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat erfasst.
Diese Richtlinie zielt nicht darauf ab, die Vorschriften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit, der gerichtlichen Zuständigkeit oder der Anerkennung und…
Diese Richtlinie greift nicht in die Maßnahmen ein, die die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht treffen, um die kulturelle und sprachliche…
Angesichts der Entwicklung der Mittel zur Verbreitung von Inhalten über elektronische Kommunikationsnetze ist es wichtig, die Allgemeinheit vor der…
Diese Richtlinie sollte nicht zu einer Änderung der Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten nach dem Völkerrecht — einschließlich des…
Diese Richtlinie berührt nicht die ordnungsgemäße und wirksame Anwendung disziplinarrechtlicher Maßnahmen oder von Sanktionen, die nicht strafrechtlicher Art…
Diese Richtlinie verfolgt weder das Ziel, die Vorschriften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit, der gerichtlichen Zuständigkeit oder der Anerkennung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.