Erwägungsgrund 1 32008D0615
Nach Inkrafttreten des Vertrags zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration (im Folgenden: „Prümer Vertrag“) wird in Abstimmung mit der Europäischen Kommission unter Berücksichtigung des Vertrags über die Europäische Union diese Initiative für die Überführung des Inhalts des Prümer Vertrags in den Rechtsrahmen der Europäischen Union unterbreitet.