Erwägungsgrund 7 32017L0738
Unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Entwicklungen bei der Methodik der Berechnung sicherer Grenzwerte für chemische Elemente in Spielzeug im RIVM-Bericht von 2008 und unter Anwendung des Ansatzes der Richtlinie 2009/48/EG auf das Risikomanagement für besonders toxische chemische Elemente wie Blei sollten die in der Richtlinie 2009/48/EG festgelegten Grenzwerte für Blei in Spielzeug überarbeitet und zum Schutz der Kindergesundheit ein Wert von 5 % des BMDL01 festgelegt werden.