Erwägungsgrund 6 32017L0774
Die Untergruppe „Chemikalien“ berücksichtigte zudem die Empfehlung des Wissenschaftlichen Ausschusses „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER), den in der bestehenden europäischen Norm festgelegten Migrationsgrenzwert für Phenol von 15 mg/l mindestens um den Faktor 2 zu senken, um eine Sicherheitsmarge von 100 für die Exposition zu erreichen, die als ausreichend betrachtet werden könnte.