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Deshalb sollten institutionelle Anleger und Vermögensverwalter hinsichtlich ihres Ansatzes zur Mitwirkung der Aktionäre transparenter sein. Sie sollten entweder eine Politik zur Mitwirkung der Aktionäre ausarbeiten und öffentlich bekannt machen oder erklären, warum sie sich dafür entschieden haben, dies nicht zu tun. In der Politik zur Mitwirkung der Aktionäre sollte beschrieben werden, wie institutionelle Anleger und Vermögensverwalter die Mitwirkung der Aktionäre in ihre Anlagestrategie integrieren, welche verschiedenen Mitwirkungstätigkeiten sie ausüben wollen und wie sie das tun. Die Mitwirkungspolitik sollte auch Maßnahmen zur Bewältigung tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte enthalten, die insbesondere dann auftreten können, wenn die institutionellen Anleger, die Vermögensverwalter oder mit diesen verbundene Unternehmen erhebliche Geschäftsbeziehungen zu der Gesellschaft unterhalten, in die investiert wurde. Die Mitwirkungspolitik bzw. die Erklärung sollte öffentlich online zugänglich sein.
Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter arbeiten eine Mitwirkungspolitik aus und machen sie öffentlich bekannt, in der beschrieben wird, wie sie die…
Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter haben eine Politik, in der sie ihre Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften beschreiben (Mitwirkungspolitik),…
Institutionelle Anleger und Vermögensverwalter arbeiten eine Mitwirkungspolitik aus und machen sie öffentlich bekannt, in der beschrieben wird, wie sie die…
Institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern mangelt es oft an Transparenz bezüglich ihrer Anlagestrategien, ihrer Mitwirkungspolitik und deren Umsetzung.…
Vermögensverwalter sollten den institutionellen Anleger ausreichend informieren, damit dieser beurteilen kann, ob und wie der Verwalter im besten langfristigen…
Der Vermögensverwalter sollte dem institutionellen Anleger ordnungsgemäße Informationen darüber erteilen, ob und gegebenenfalls welche Interessenkonflikte es im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.