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Eine wirksame Ausübung von Aktionärsrechten hängt in erheblichem Maße von der Effizienz der Kette von Intermediären ab, die Depotkonten im Namen von Aktionären oder anderen Personen führen, insbesondere in einem grenzüberschreitenden Kontext. In der Kette von Intermediären werden die Informationen — vor allem bei Zwischenschaltung vieler Intermediäre — nicht immer von der Gesellschaft an ihre Aktionäre weitergegeben, und die Stimmabgabe der Aktionäre wird der Gesellschaft nicht immer ordnungsgemäß mitgeteilt. Mit dieser Richtlinie soll die Informationsübermittlung entlang der Kette von Intermediären verbessert werden, um die Ausübung von Aktionärsrechten zu erleichtern.
Gibt es in einer Kette von Intermediären mehr als einen Intermediär, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Antrag der Gesellschaft oder eines von der…
Der Letztintermediär hat die vom Aktionär einer börsennotierten Gesellschaft erhaltenen Informationen über die Ausübung seiner Rechte als Aktionär entweder…
Gibt es in einer Kette von Intermediären mehr als einen Intermediär, werden die Informationen gemäß den Absätzen 1 und 4 unverzüglich von einem Intermediär zum…
Aktien börsennotierter Gesellschaften werden oft über komplexe Ketten von Intermediären gehalten, die die Ausübung von Aktionärsrechten erschweren und ein…
Sind Finanzintermediäre zwischengeschaltet, so hängt die Wirksamkeit der weisungsgebundenen Abstimmung weitgehend davon ab, ob die Kette der Intermediäre…
Da die Intermediäre eine wichtige Rolle spielen, sollten sie verpflichtet sein, die Ausübung von Rechten durch die Aktionäre zu erleichtern, unabhängig davon,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.