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Bei importierten Inkongruenzen werden die Auswirkungen einer hybriden Gestaltung zwischen Parteien in Drittländern unter Verwendung eines nicht hybriden Instruments in das Steuergebiet eines Mitgliedstaats verlagert, womit die Wirksamkeit der Vorschriften zur Neutralisierung hybrider Gestaltungen untergraben wird. Eine in einem Mitgliedstaat abzugsfähige Zahlung kann verwendet werden, um Aufwendungen im Rahmen einer hybriden Gestaltung zu finanzieren. Um gegen solche importierten Inkongruenzen vorzugehen, sind Vorschriften erforderlich, nach denen der Abzug einer Zahlung nicht zulässig ist, wenn die entsprechenden Einkünfte aus dieser Zahlung direkt oder indirekt mit einem Abzug verrechnet werden, die sich aus im Rahmen einer Besteuerungsinkongruenz in Form eines doppelten Abzugs oder eines Abzugs bei gleichzeitiger steuerlichen Nichtberücksichtigung zwischen Parteien in Drittländern ergibt.
Mit den Vorschriften zu hybriden Gestaltungen sollte gegen Inkongruenzen vorgegangen werden, die sich aus doppelten Abzügen, aus einem Konflikt bei der…
Hybride Gestaltungen ergeben sich aus Unterschieden zwischen zwei Steuersystemen bei der rechtlichen Einordnung von Zahlungen (Finanzinstrumenten) oder…
Bei Zahlungen eines hybriden Unternehmens an seinen Gesellschafter oder fiktive Zahlungen zwischen dem Hauptsitz und einer Betriebsstätte oder zwischen zwei…
wenn der Abzug im Steuergebiet des Zahlenden nicht verweigert wird, ist der Betrag der Zahlung, der andernfalls zu einer Inkongruenz führen würde, bei…
Hybride Gestaltungen bei Betriebsstätten liegen vor, wenn unterschiedliche Vorschriften im Steuergebiet der Betriebsstätte und der steuerlichen Ansässigkeit für…
Unterschiedliche steuerliche Ergebnisse, die lediglich auf Unterschiede bei dem einer Zahlung beigemessenen Wert zurückzuführen sind, einschließlich durch die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.