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Eine Inkongruenz bei doppelter Ansässigkeit könnte zu einem doppelten Abzug führen, wenn eine von einem doppelt ansässigen Steuerpflichtigen vorgenommene Zahlung nach den Rechtsvorschriften beider Steuergebiete, in denen der Steuerpflichtige ansässig ist, abgezogen wird. Da Inkongruenzen bei doppelter Ansässigkeit zu doppelten Abzügen führen könnten, sollten sie in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen. Ein Mitgliedstaat sollte den zweiten Abzug im Falle eines doppelt ansässigen Unternehmens verweigern, soweit diese Zahlung mit einem Betrag verrechnet wird, der nach den Rechtsvorschriften des anderen Steuergebiets nicht als Einkünfte behandelt wird.
dem Steuerpflichtigen, sofern sich dessen Wohnsitz, Sitz oder Ort der Geschäftsleitung auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet und…
Soweit ein Abzug für eine Zahlung bzw. für Aufwendungen oder Verluste eines Steuerpflichtigen, der in zwei oder mehr Steuergebieten steuerlich ansässig ist, in…
Hybride Gestaltungen bei Betriebsstätten liegen vor, wenn unterschiedliche Vorschriften im Steuergebiet der Betriebsstätte und der steuerlichen Ansässigkeit für…
eine Zahlung an ein Unternehmen mit einer oder mehreren Betriebsstätten zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führt und diese…
Bei importierten Inkongruenzen werden die Auswirkungen einer hybriden Gestaltung zwischen Parteien in Drittländern unter Verwendung eines nicht hybriden…
Bei Zahlungen eines hybriden Unternehmens an seinen Gesellschafter oder fiktive Zahlungen zwischen dem Hauptsitz und einer Betriebsstätte oder zwischen zwei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.