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Die Vereinbarung der Sozialpartner spiegelt den Inhalt der verbindlichen Bestimmungen der 2014 beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens wider. Die erste Änderung betreffend das System der finanziellen Sicherheit im Falle des Im-Stich-Lassens von Seeleuten bezieht sich sowohl auf den Arbeitsschutz als auch die Arbeitsbedingungen und fällt somit unter Artikel 153 Absatz 1 Buchstaben a und b AEUV. Die zweite Änderung betreffend die Anforderungen an das System der finanziellen Sicherheit zur Sicherstellung einer Entschädigung bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit von Seeleuten aufgrund von Arbeitsunfällen, Krankheiten oder Gefährdungen fällt unter Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe c AEUV über die soziale Sicherheit und den Sozialschutz von Arbeitnehmern. Die Vereinbarung der Sozialpartner bezieht sich daher auf Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich von Artikel 153 AEUV fallen, und kann nach Artikel 155 Absatz 2 AEUV durch einen Beschluss des Rates auf Vorschlag der Kommission durchgeführt werden. Für die Zwecke des Artikels 288 AEUV ist eine Richtlinie das angemessene Instrument für die Durchführung der Vereinbarung der Sozialpartner.
Die 2014 beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens wurden von der IAK im Rahmen ihrer 103. Tagung am 11. Juni 2014 in Genf gebilligt und sind am 18.…
Im Anhang der Richtlinie 2009/13/EG wird die Vereinbarung zwischen dem ECSA und der ETF über das Seearbeitsübereinkommen 2006 wie folgt geändert: 1. In der…
Durch die Vereinbarung der Sozialpartner wird die zwischen ECSA und ETF am 19. Mai 2008 im Hinblick auf das Seearbeitsübereinkommen geschlossene Vereinbarung,…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG ÜBEREINKOMMEN Vereinbarung zwischen ECSA und ETF über das Seearbeitsübereinkommen 2006 PRÄAMBEL…
Mit der Änderung der Richtlinie 2009/13/EG infolge der Vereinbarung der Sozialpartner fallen die verbindlichen Bestimmungen der 2014 beschlossenen Änderungen…
Nach Artikel 155 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) können die Sozialpartner gemeinsam die Durchführung der auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.