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Im Anschluss an internationale Fachtagungen leitete die IAO ein Verfahren zur Änderung des Seearbeitsübereinkommens ein, um auf Befürchtungen im Zusammenhang mit dem Im-Stich-Lassen von Seeleuten und der finanziellen Sicherheit zum einen und mit Ansprüchen aufgrund des Todes oder der Erwerbsunfähigkeit von Seeleuten zum anderen einzugehen. Der im Rahmen des Seearbeitsübereinkommens eingerichtete Dreigliedrige Sonderausschuss hat auf seiner Sitzung vom 7. bis 11. April 2014 zwei Änderungen zu diesen Aspekten gebilligt. Die von den Änderungen betroffenen Regelungen fielen zum Teil in die Zuständigkeit der Union und betrafen Bereiche, in denen die Union Vorschriften erlassen hatte, insbesondere auf dem Gebiet der Sozialpolitik und des Verkehrswesens. Daher hat der Rat am 26. Mai 2014 den Beschluss 2014/346/EU über den Standpunkt, der im Namen der Union auf der 103. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) zu vertreten ist, angenommen. Nach dem Standpunkt der Union sollten die Änderungen des Codes des Seearbeitsübereinkommens (im Folgenden „2014 beschlossene Änderungen des Seearbeitsübereinkommens“) angenommen werden.
Die 2014 beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens wurden von der IAK im Rahmen ihrer 103. Tagung am 11. Juni 2014 in Genf gebilligt und sind am 18.…
Die Vereinbarung der Sozialpartner spiegelt den Inhalt der verbindlichen Bestimmungen der 2014 beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens wider. Die…
Mit der Richtlinie 2009/13/EG des Rates wurde die vom Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen…
Mit dem Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation von 2006 sollen sowohl menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen für Seeleute…
Der auf der 40. Tagung des IMO-Ausschusses zur Erleichterung der Formalitäten im Namen der Union zu vertretende Standpunkt ist die Zustimmung zur Annahme der…
Der auf der 96. Tagung des IMO-Schiffssicherheitsausschusses im Namen der Union zu vertretende Standpunkt ist die Zustimmung zur Annahme der Änderungen — der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.