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Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundsätzen nach Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), den Grundrechten und -freiheiten und den Grundsätzen insbesondere gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, auch denen in Titel II, III, V und VI, die unter anderem das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit von Straftaten zu Strafen, zu denen auch die Forderung nach Genauigkeit, Klarheit und Vorhersehbarkeit im Strafrecht, die Unschuldsvermutung sowie die Rechte verdächtiger und beschuldigter Personen auf Rechtsbeistand, das Recht, sich nicht selbst zu belasten, und das Recht auf ein freies Verfahren gehören. Die vorliegende Richtlinie ist im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen umzusetzen, wobei auch die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und andere völkerrechtliche Menschenrechtsverpflichtungen zu berücksichtigen sind.
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundsätzen, die mit Artikel 2 EUV anerkannt wurden, achtet die Grundrechte und Grundfreiheiten und wahrt die…
Diese Richtlinie achtet die Grundrechte und Grundsätze, die in Artikel 6 EUV und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind,…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und den mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundsätzen, einschließlich…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“)…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und -freiheiten, die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert wurden,…
Diese Richtlinie achtet die Menschenrechte und Grundfreiheiten und wahrt die Grundsätze, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.