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Für die durch die vorliegende Richtlinie gebundenen Mitgliedstaaten ersetzt diese bestimmte Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI.
Der Rahmenbeschluss 2001/220/JI wird in Bezug auf die Mitgliedstaaten, die sich an der Annahme dieser Richtlinie beteiligen, unbeschadet der Verpflichtungen der…
Artikel 1 Buchstabe b und Artikel 2 des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI werden für die Mitgliedstaaten ersetzt, die durch die vorliegende Richtlinie gebunden…
Mit der vorliegenden Richtlinie sollen die Bestimmungen der Rahmenbeschlüsse 2001/500/JI und 2005/212/JI abgeändert und erweitert werden. Für die durch die…
Diese Richtlinie soll die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI ändern und ausweiten. Da es sich um sehr zahlreiche und wesentliche Änderungen handelt,…
Diese Richtlinie sollte daher den Rahmenbeschluss 2002/475/JI hinsichtlich der Mitgliedstaaten, die durch diese Richtlinie gebunden sind, ersetzen und den…
Der Rahmenbeschluss 2000/383/JI wird für durch diese Richtlinie gebundene Mitgliedstaaten ersetzt; dies gilt unbeschadet der Verpflichtungen jener…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.