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Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Veröffentlichungen auf jeglichen physischen Trägern anwenden können. Auf elektronische Veröffentlichungen kann jedoch kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz angewandt werden, sondern es gilt der Mehrwertsteuer-Normalsatz.
Die Mitgliedstaaten sollten nach ihrem Ermessen die Mehrwertsteuersätze für Veröffentlichungen festlegen und die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erlaubt es den Mitgliedstaaten, einen oder zwei ermäßigte…
Gemäß der Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa und um mit dem technologischen Fortschritt in einer…
In ihrer Mitteilung vom 7. April 2016 über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer hat die Kommission dargelegt, dass für elektronische…
Um zu verhindern, dass ermäßigte Mehrwertsteuersätze in großem Umfang auf audiovisuelle Inhalte angewandt werden, sollte den Mitgliedstaaten erlaubt sein, einen…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates sieht eine Sonderregelung für die Erhebung der Mehrwertsteuer für nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige vor,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.