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In ihrer Mitteilung vom 7. April 2016 über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer hat die Kommission dargelegt, dass für elektronische Veröffentlichungen dieselben ermäßigten Mehrwertsteuersätze gelten sollten wie für Veröffentlichungen auf physischen Trägern. Der Gerichtshof hat in seinem kürzlich ergangenen Urteil in der Rechtssache C-390/15 die Auffassung vertreten, dass die Lieferung digitaler Veröffentlichungen auf physischen Trägern und die Lieferung digitaler Veröffentlichungen auf elektronischem Weg vergleichbare Sachverhalte darstellen. Daher sollten für alle Mitgliedstaaten die Möglichkeit vorgesehen werden, auf die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden — unabhängig davon, ob diese Lieferung auf physischen Trägern oder auf elektronischem Weg erfolgt. Aus denselben Gründen sollte es den Mitgliedstaaten, die derzeit im Einklang mit dem Unionsrecht auf bestimmte Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften, die auf physischen Trägern geliefert werden, Mehrwertsteuersätze anwenden, die unter dem in Artikel 99 der Richtlinie 2006/112/EG festgelegten Mindestsatz liegen, oder die für diese Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften Steuerbefreiungen mit Recht auf Vorsteuerabzug gewähren, gestattet sein, diese Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften mehrwertsteuerlich genauso zu behandeln, wenn sie auf elektronischem Wege geliefert werden.
Um zu verhindern, dass ermäßigte Mehrwertsteuersätze in großem Umfang auf audiovisuelle Inhalte angewandt werden, sollte den Mitgliedstaaten erlaubt sein, einen…
Die Mitgliedstaaten sollten nach ihrem Ermessen die Mehrwertsteuersätze für Veröffentlichungen festlegen und die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze…
Gemäß der Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa und um mit dem technologischen Fortschritt in einer…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Veröffentlichungen auf jeglichen physischen Trägern…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich den Mitgliedstaaten zu gestatten, für elektronische Veröffentlichungen dieselben Mehrwertsteuersätze anzuwenden wie die…
In der Richtlinie 2006/112/EG des Rates in der durch die Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates geänderten Fassung ist vorgesehen, dass Steuerpflichtige, die durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.