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Erlegen Mitgliedstaaten den Mediendiensteanbietern finanzielle Beiträge auf, sollte damit eine angemessene Förderung europäischer Werke angestrebt und gleichzeitig eine Doppelbesteuerung der Mediendiensteanbieter vermieden werden. Erlegt der Mitgliedstaat, in dem der Mediendiensteanbieter niedergelassen ist, einen solchen finanziellen Beitrag auf, sollte er daher etwaige von Zielmitgliedstaaten auferlegte finanzielle Verpflichtungen berücksichtigen.
Verpflichten die Mitgliedstaaten die ihrer Rechtshoheit unterworfenen Mediendiensteanbieter dazu, finanziell zur Produktion europäischer Werke beizutragen, auch…
Um angemessene Investitionen in europäische Werke sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, den in ihrem Hoheitsgebiet…
Fernsehveranstalter investieren momentan stärker in europäische audiovisuelle Werke als Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf. Falls ein…
Das Ziel der Unterstützung der audiovisuellen Produktion in Europa kann innerhalb der Mitgliedstaaten im Rahmen der Organisation ihrer Mediendiensteanbieter…
Teilt ein Mitgliedstaat der Kommission mit, dass sich ein Mediendiensteanbieter in dem die Rechtshoheit innehabenden Mitgliedstaat niedergelassen hat, um…
Folgende Artikel werden eingefügt: Die Mitgliedstaaten können Maßnahmen ergreifen, um eine angemessene Herausstellung audiovisueller Mediendienste von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.