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Im Jahr 1967, als der Rat das gemeinsame Mehrwertsteuersystem durch die Erste Richtlinie 67/227/EWG des Rates und die Zweite Richtlinie 67/228/EWG des Rates erließ, wurde beschlossen, ein endgültiges Mehrwertsteuersystem einzurichten, das innerhalb der Europäischen Gemeinschaft genauso funktioniert wie innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats. Da die politischen und technischen Voraussetzungen für ein solches System nicht reif waren, als Ende 1992 die Steuergrenzen zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft wurden, wurde eine Übergangsregelung für die Mehrwertsteuer erlassen. Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates sieht vor, dass diese Übergangsregelung von einer endgültigen Regelung abgelöst werden muss.
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem enthält einige Ausnahmeregelungen im Bereich der…
Aus Gründen der Klarheit und besseren Lesbarkeit sollte die bisher in Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, mit der die Richtlinie 77/388/EWG neu gefasst wurde, sollte…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sollte angepasst werden, um verschiedene Änderungen, zumeist…
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates wurde durch die Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 des Rates geändert, um den rechtlichen Rahmen der…
Das geltende System zur Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten beruht auf einer Übergangsregelung aus dem Jahr 1993, die im Kontext eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.