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Es ist zwingend notwendig, dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung keinen gesundheitsschädlichen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt wird. Die Mitgliedstaaten sollten dieses Problem unionsweit unter Wahrung der Kohärenz und unter besonderer Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips gemäß der Empfehlung 1999/519/EG angehen, um auf die Gewährleistung kohärenterer Netzausbaubedingungen hinzuarbeiten. Die Mitgliedstaaten sollten nötigenfalls das in der Richtlinie (EU) 2015/1535 dargelegte Verfahren anwenden, auch um Transparenz für die Interessenträger zu schaffen und andere Mitgliedstaaten und die Kommission in die Lage zu versetzen, zu reagieren.
darauf hinarbeiten, dass die Erteilung von Funkfrequenznutzungsgenehmigungen in der Union auf einheitliche und vorhersehbare Weise im Hinblick auf den Schutz…
Die Verfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 gelten in Bezug auf alle Maßnahmenentwürfe eines Mitgliedstaats, durch die bei der Einrichtung drahtloser…
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen…
Sind die verfügbaren wissenschaftlichen Belege nicht ausreichend, um eine präzise Risikobeurteilung zu ermöglichen, so sollten die Mitgliedstaaten, wenn sie…
Unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der Verfügbarkeit von Mitteln zur Begrenzung der Erzeugung von elektromagnetischen Feldern am…
Das System zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern sollte darauf beschränkt sein, die zu erreichenden Ziele, die einzuhaltenden Grundsätze und die zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.