Erwägungsgrund 58 32018L1972
Um zu gewährleisten, dass die nationalen Regulierungsbehörden ihre Regulierungsaufgaben wirksam wahrnehmen können, sollten zu den Daten, die sie sammeln, auch Rechnungslegungsdaten zu den Endnutzermärkten gehören, die mit Vorleistungsmärkten verbunden sind, auf denen ein Unternehmen als über beträchtliche Marktmacht verfügend eingestuft ist und die als solche von der nationalen Regulierungsbehörde reguliert werden. Diese Daten sollten auch solche einschließen, die es der nationalen Regulierungsbehörde ermöglichen, die Erfüllung der an die Zugangsrechte geknüpften Bedingungen, die möglichen Auswirkungen geplanter Erweiterungen oder Änderungen der Netztopologie auf die Entwicklung des Wettbewerbs oder auf anderen Marktteilnehmern angebotene Großhandelsprodukte zu beurteilen. Informationen über die Erfüllung von Versorgungsverpflichtungen, die an die Frequenznutzungsrechte geknüpft sind, sind von entscheidender Bedeutung, um die Vollständigkeit der geografischen Erhebungen zum Netzausbau sicherzustellen. In dieser Hinsicht sollte die zuständige Behörde verlangen können, dass die Informationen auf lokaler Ebene mit ausreichender Granularität zur Durchführung einer geografischen Erhebung aufgeschlüsselt werden.