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Der Begriff „Zugang“ hat eine weit gefasste Bedeutung; daher muss genau definiert werden, in welchem Sinn dieser Begriff ungeachtet seiner Verwendung in anderen Rechtsakten der Union in dieser Richtlinie gebraucht wird. Ein Betreiber kann Eigentümer eines Netzes oder von Infrastruktureinrichtungen sein oder diese ganz oder teilweise mieten.
„Zugang“ die Bereitstellung von Einrichtungen oder Diensten für ein anderes Unternehmen unter bestimmten Bedingungen zum Zweck der Erbringung von…
der Anfangsinvestition des Eigentümers der Einrichtung unter Berücksichtigung etwaiger getätigter öffentlicher Investitionen und der Investitionsrisiken, unter…
„Nutzer“ jede natürliche Person, die ein Netz oder eine Endeinrichtung nutzt, das beziehungsweise die unter der Kontrolle eines Organs oder einer Einrichtung…
„Zugang“: die ausschließliche oder nicht ausschließliche Bereitstellung von Einrichtungen oder Diensten für ein anderes Unternehmen unter bestimmten Bedingungen…
Betreiber natürliche oder juristische Personen, die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss…
Der Anbieter eines Online-Inhaltedienstes, der gegen Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt wird, ermöglicht es einem Abonnenten, der sich vorübergehend in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.