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Bei der Festlegung der Vorleistungsmärkte, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen, bildet die Analyse der entsprechenden Endkundenmärkte für die nationalen Regulierungsbehörden den Ausgangspunkt. Die Analyse des wirksamen Wettbewerbs auf der Endkunden- und der Vorleistungsebene erfolgt in der Vorausschau über einen bestimmten Zeitraum im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht und gegebenenfalls der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs. Wird festgestellt, dass auf einem Endkundenmarkt ohne eine Vorabregulierung des entsprechenden Vorleistungsmarkts bzw. der entsprechenden Vorleistungsmärkte wirksamer Wettbewerb herrschen würde, sollte die nationale Regulierungsbehörde zu dem Ergebnis kommen, dass auf der Vorleistungsebene keine Regulierung mehr nötig ist.
Jede Vorabregulierung dient letztlich dazu, im Interesse der Endnutzer in Bezug auf Preise, Qualität und Auswahl einen nachhaltigen und wirksamen Wettbewerb auf…
Bei der Prüfung der Regulierung von Vorleistungsmärkten zur Lösung von Problemen auf der Endkundenebene sollten die nationalen Regulierungsbehörden…
Eine Vorabregulierung auf der Vorleistungsebene — die grundsätzlich einen geringeren Eingriff als die Regulierung des Endkundenmarkts darstellt — wird als…
Das Ziel dieser Richtlinie besteht darin, die sektorspezifische Vorabregulierung je nach der Wettbewerbsentwicklung auf den Märkten schrittweise abzubauen und…
Vorabverpflichtungen sollten nur auf Vorleistungsmärkten auferlegt werden, auf denen es ein oder mehrere Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt, und die…
Bei dem allmählichen Übergang zu deregulierten Märkten werden kommerzielle Vereinbarungen — auch über Ko-Investitionen und den Zugang — zwischen Betreibern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.