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Bei dem allmählichen Übergang zu deregulierten Märkten werden kommerzielle Vereinbarungen — auch über Ko-Investitionen und den Zugang — zwischen Betreibern allmählich gängiger werden, und können, sofern sie sich als nachhaltig erweisen und die Wettbewerbsdynamik verbessern, die Schlussfolgerung stützen, dass auf einem bestimmten Vorleistungsmarkt keine Vorabregulierung erforderlich ist. Eine ähnliche Logik würde umgekehrt für unvorhersehbare Beendigungen kommerzieller Vereinbarungen auf deregulierten Märkten gelten. Bei der Analyse solcher Vereinbarungen sollte berücksichtigt werden, dass die Aussicht auf Regulierung Netzeigentümer dazu bewegen kann, in kommerzielle Verhandlungen zu treten. Um zu gewährleisten, dass bei den Erwägungen zur Frage der Vorabregulierung auf einem bestimmten Markt die Auswirkungen einer Regulierung auf verbundenen Märkten angemessen beachtet werden, sollten die nationalen Regulierungsbehörden dafür sorgen, dass die Märkte kohärent und möglichst gleichzeitig oder zumindest so zeitnah wie möglich analysiert werden.
Eine Vorabregulierung auf der Vorleistungsebene — die grundsätzlich einen geringeren Eingriff als die Regulierung des Endkundenmarkts darstellt — wird als…
Bei der Festlegung der Vorleistungsmärkte, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen, bildet die Analyse der entsprechenden Endkundenmärkte für die…
Jede Vorabregulierung dient letztlich dazu, im Interesse der Endnutzer in Bezug auf Preise, Qualität und Auswahl einen nachhaltigen und wirksamen Wettbewerb auf…
Das Ziel dieser Richtlinie besteht darin, die sektorspezifische Vorabregulierung je nach der Wettbewerbsentwicklung auf den Märkten schrittweise abzubauen und…
Bei der Prüfung der Regulierung von Vorleistungsmärkten zur Lösung von Problemen auf der Endkundenebene sollten die nationalen Regulierungsbehörden…
Bei der Überprüfung von Verpflichtungen für Unternehmen, die als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft wurden, innerhalb des Zeitrahmens einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.