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Hebt eine nationale Regulierungsbehörde die Regulierung eines Vorleistungsmarkts auf, sollte sie eine entsprechende Aufhebungsfrist festlegen, um einen reibungslosen Übergang zu einem deregulierten Markt zu gewährleisten. Bei der Festlegung einer solchen Aufhebungsfrist sollte die nationale Regulierungsbehörde bestehenden Vereinbarungen zwischen Zugangsanbietern und Zugangsnachfrager, die aufgrund bestehender Verpflichtungen eingegangen wurden, Rechnung tragen. Solche Vereinbarungen können insbesondere einen vertraglichen Schutz des Zugangsnachfragers über einen bestimmten Zeitraum vorsehen. Die nationale Regulierungsbehörde sollte außerdem die Möglichkeit der Marktteilnehmer, auf dem Markt möglicherweise vorhandene kommerzielle Angebote in Bezug auf den Vorleistungszugang oder Ko-Investitionen auch tatsächlich anzunehmen, und die Notwendigkeit, eine mögliche längere Phase der Regulierungsarbitrage zu vermeiden, berücksichtigen. Bei von den nationalen Regulierungsbehörden festgelegten Übergangsregelungen sollten bei Beginn der Aufhebungsfrist der Umfang und die zeitliche Planung der Regulierungsaufsicht für bestehende Vereinbarungen bedacht werden.
Gelangt eine nationale Regulierungsbehörde zu dem Schluss, dass die Merkmale eines relevanten Marktes die Auferlegung von Verpflichtungen nach dem Verfahren der…
Die nationale Regulierungsbehörde sorgt dafür, dass der Prozess der Außerbetriebnahme oder Ersetzung einen transparenten Zeitplan und transparente Bedingungen…
Bei der Prüfung der Regulierung von Vorleistungsmärkten zur Lösung von Problemen auf der Endkundenebene sollten die nationalen Regulierungsbehörden…
Es ist wichtig, den Rechtsrahmen zeitgerecht umzusetzen. Hat die Kommission eine Entscheidung getroffen, in der eine nationale Regulierungsbehörde aufgefordert…
Bei der Festlegung der Vorleistungsmärkte, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen, bildet die Analyse der entsprechenden Endkundenmärkte für die…
Bei dem allmählichen Übergang zu deregulierten Märkten werden kommerzielle Vereinbarungen — auch über Ko-Investitionen und den Zugang — zwischen Betreibern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.