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Eine Vorabregulierung auf der Vorleistungsebene — die grundsätzlich einen geringeren Eingriff als die Regulierung des Endkundenmarkts darstellt — wird als ausreichend angesehen, um potenzielle Wettbewerbsprobleme auf dem bzw. den entsprechenden verbundenen nachgelagerten Endkundenmarkt bzw. Endkundenmärkten zu beheben. Die Fortschritte im Bereich der Belebung des Wettbewerbs seit Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation manifestieren sich als schrittweise Deregulierung der Endkundenmärkte in der gesamten Union. Des Weiteren sollten die Vorschriften über Maßnahmen der Vorabregulierung in Bezug auf Unternehmen, die als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft wurden, soweit wie möglich einfacher und vorhersehbarer gestaltet werden. Deshalb sollte die Auferlegung von Vorab-Regulierungsmaßnahmen aufgrund der Einstufung eines Unternehmens als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auf Vorleistungsmärkten die Regel sein.
Das Ziel dieser Richtlinie besteht darin, die sektorspezifische Vorabregulierung je nach der Wettbewerbsentwicklung auf den Märkten schrittweise abzubauen und…
Bei der Festlegung der Vorleistungsmärkte, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen, bildet die Analyse der entsprechenden Endkundenmärkte für die…
Jede Vorabregulierung dient letztlich dazu, im Interesse der Endnutzer in Bezug auf Preise, Qualität und Auswahl einen nachhaltigen und wirksamen Wettbewerb auf…
Bei der Prüfung der Regulierung von Vorleistungsmärkten zur Lösung von Problemen auf der Endkundenebene sollten die nationalen Regulierungsbehörden…
Bei dem allmählichen Übergang zu deregulierten Märkten werden kommerzielle Vereinbarungen — auch über Ko-Investitionen und den Zugang — zwischen Betreibern…
Netzeigentümer, deren Geschäftsmodell auf die Bereitstellung von Vorleistungsdiensten für Dritte beschränkt ist, können die Schaffung eines dynamischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.