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Die Funktionsweise der fünf Richtlinien, die Teil des geltenden Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sind, nämlich die Richtlinien 2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG sowie die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , wird regelmäßig von der Kommission überprüft, um insbesondere festzustellen, ob diese Richtlinien angesichts der Technologie- und Marktentwicklung geändert werden müssen.
Die Funktionsweise der fünf Richtlinien, die den geltenden Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bilden — Richtlinie 2002/19/EG des…
Die Richtlinien 2002/19/EG , 2002/20/EG , 2002/21/EG und 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden erheblich geändert. Aus Gründen der…
Die Richtlinien 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) und 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) sollten daher entsprechend…
An der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind mehrere Änderungen erforderlich. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, eine…
Nachdem 2002 mit den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2002/21/EG vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische…
Diese Richtlinie ist Bestandteil einer Überprüfung zur Gewährleistung der Effizienz der Rechtsetzung (im Folgenden „REFIT“), die vier Richtlinien, nämlich die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.