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Es ist heute bereits auf einigen Märkten möglich, dass Unternehmen, die als Unternehmen mit einer beträchtlichen Marktmacht eingestuft wurden, als Teil der Marktanalyse Verpflichtungszusagen anbieten können, mit denen die von der nationalen Regulierungsbehörde aufgezeigten Wettbewerbsprobleme behoben werden sollen und die die nationale Regulierungsbehörde dann bei ihrer Entscheidung über die angemessenen regulatorischen Verpflichtungen berücksichtigt. Alle neuen Marktentwicklungen sollten bei der Entscheidung über die geeignetsten Abhilfemaßnahmen berücksichtigt werden. Unbeschadet der Bestimmungen zur regulatorische Behandlung von Ko-Investitionen schränkt jedoch die Art der angebotenen Verpflichtungszusagen den Entscheidungsspielraum der nationalen Regulierungsbehörde Unternehmen, die als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft wurden, Verpflichtungen aufzuerlegen nicht ein. Zur Verbesserung der Transparenz und damit in der gesamten Union Rechtssicherheit besteht, sollte in der vorliegenden Richtlinie das Verfahren festgelegt werden, nach dem Unternehmen Verpflichtungszusagen anbieten und nach dem die nationalen Regulierungsbehörden diese Zusagen unter Berücksichtigung der Meinungen der Marktteilnehmer im Rahmen einer Marktprüfung bewerten und sie gegebenenfalls für das betreffende Unternehmen als bindend und für die nationale Regulierungsbehörde als durchsetzbar erklären. Dieses Verfahren berührt weder die Anwendung des Marktanalyseverfahrens noch die Verpflichtung, geeignete und verhältnismäßige Abhilfemaßnahmen zur Behebung des Marktversagens zu ergreifen, es sei denn, die nationale Regulierungsbehörde hat Verpflichtungszusagen hinsichtlich Ko-Investitionen für bindend erklärt und beschlossen, keine Verpflichtung aufzuerlegen.
Unternehmen, die als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft wurden, können der nationalen Regulierungsbehörde Verpflichtungszusagen bezüglich der…
Die nationalen Regulierungsbehörden berücksichtigen die Auswirkungen neuer Marktentwicklungen, unter anderem im Zusammenhang mit kommerziellen Vereinbarungen,…
Gelangt die nationale Regulierungsbehörde unter Berücksichtigung der Ergebnisse der gemäß Artikel 79 Absatz 2 durchgeführten Marktprüfung zu dem Schluss, dass…
Stellt eine nationale Regulierungsbehörde fest, dass auf einem relevanten Markt die Auferlegung von Verpflichtungen gemäß den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten die Verpflichtungszusagen für einen bestimmten Zeitraum, der den Zeitraum, für den sie angeboten werden, nicht…
Unter bestimmten Umständen ist es zwar angemessen, dass eine nationale Regulierungsbehörde oder andere zuständige Behörde Unternehmen unabhängig von der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.