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Die nationalen Regulierungsbehörden und andere zuständige Behörden sollten einheitliche Ziele und Grundsätze verfolgen, um ihre Arbeit zu untermauern, und sie sollten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben innerhalb dieses Rechtsrahmens erforderlichenfalls ihre Maßnahmen mit den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und dem GEREK abstimmen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden die Ziele des GEREK in Bezug auf bessere regulatorische Koordinierung…
Das GEREK kann gegebenenfalls gemäß Artikel 35 Absatz 1 mit den zuständigen Einrichtungen, sonstigen Stellen und Beratungsgruppen der Union sowie mit den…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten miteinander, mit dem GEREK und mit der Kommission auf transparente Weise kooperieren, um in allen Mitgliedstaaten…
Das Ermessen der nationalen Regulierungsbehörden muss mit der Entwicklung einer kohärenten Regulierungspraxis und der einheitlichen Anwendung des Rechtsrahmens…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten zudem in Abstimmung mit den anderen zuständigen Behörden die von den Betreibern anzuwendenden Messmethoden vorgeben,…
Die zuständigen Behörden sollten bei der Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Aufgaben eng mit anderen zuständigen nationalen Behörden, insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.