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Technische Entwicklungen ermöglichen es den Endnutzern, nicht nur über Sprachanrufe, sondern auch über andere interpersonelle Kommunikationsdienste Zugang zu Notdiensten zu erhalten. Der Begriff des Notrufs sollte daher alle interpersonellen Kommunikationsdienste erfassen, die den Zugang zu solchen Notdiensten ermöglichen. Er baut auf den Komponenten des Rettungsdienstsystems auf, die bereits im Unionsrecht festgeschrieben sind; dabei handelt es sich um eine „Notrufabfragestelle“ und eine „am besten geeignete Notrufabfragestelle“ im Sinne der Verordnung (EU) 2015/758 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie um „Notdienste“ im Sinne der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 305/2013 der Kommission .
„Notruf“: eine Kommunikationsverbindung zwischen einem Endnutzer und der Notrufabfragestelle mittels interpersoneller Kommunikationsdienste, um von Notdiensten…
Die Mitgliedstaaten stellen nach Konsultation der nationalen Regulierungsbehörden sowie den Notdiensten und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste…
Die Endnutzer sollten die Möglichkeit haben, Notdienste über kostenlose und nicht an Zahlungsmittel gebundene Notrufe mittels Geräten zu erreichen, die…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Anbieter nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienste einen zuverlässigen und ordnungsgemäß…
Um auf technische Entwicklungen im Bereich der Präzision von Angaben zum Anruferstandort, des gleichwertigen Zugangs für Endnutzer mit Behinderungen und der…
Die Endnutzer sollten in der Lage sein, mit jedem Telefondienst, der ausgehende Sprachtelefonanrufe ermöglicht, die Notrufdienste unter einer oder mehreren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.